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Steuerrecht
Das Steuerrecht ist Teilgebiet des Rechts,
welches die Erhebung von Steuern regelt. Die Rechtsnormen,
die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen
sind Teile des Grundgesetzes, diese zählt man dagegen
üblicherweise nicht zum Steuerrecht.
Das materielle Steuerrecht (d. h. die Bestimmungen über
die Höhe der Steuerschuld usw.) ist in zahlreichen Einzelgesetzen
verteilt. Die bekanntesten und die meisten Menschen betreffenden
sind das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz
("Mehrwertsteuer").
Wer sich gegen Steuerbescheide zur Wehr setzen will, muss
im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid beim
zuständigen Finanzamt einlegen. Wird dieser Einspruch
abgelehnt, kann im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg
der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen werden.
Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt, auch beim
Finanzgericht, wenn das Finanzamt sich nicht der von Ihnen
oder Ihrem Steuerberater eingenommenen Auffassung zur steuerlichen
Rechtslage anschließen möchte.
Im Steuerstrafverfahren können Sie auf unsere kompetente
und erfahrene Beratung und Verteidigung zählen.
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