|
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
/
Gesellschaftsrecht
Mietrecht
Int. Privatrecht
Produkthaftung
/
Schadensersatz
Sozialrecht
Strafrecht
Steuerrecht
Verkehrsrecht
|
 |
Internationales Privatrecht
Damit werden Fälle mit internationalem
Bezug bezeichnet, also jene Rechtsfälle, in denen ausländisches
Recht eine Rolle spielen kann. Das internationale Privatrecht
entscheidet als nationales Recht in Form von sog. "Kollisionsnormen"
darüber, welches nationale oder interlokale Recht zur
Anwendung kommt.
Beispiele:
Ein Deutscher hat in Österreich ein Testament gemacht
und stirbt in Italien;
oder: Ein Schweizer hat in Frankreich eine Spanierin geheiratet,
lebt mit ihr vorwiegend in Österreich und will sich nun
scheiden lassen;
oder: Ein in den USA geborener Deutscher möchte in Tschechien
ein Kind adoptieren und mit ihm in Deutschland leben.
|
 |
 |